FREQUENTLY ASKED QUESTION
Alle Fragen rund um das Thema Immobilien
Aufnahme eines Mieters
Bisher haben Sie allein in einer unserer Wohnungen gelebt. Jetzt ändert sich das? Für die Bearbeitung benötigen wir die persönlichen Daten Ihres Partners, das sind Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort und vorherige Adresse.
Bitte beachten Sie, dass mit dieser Mitteilung der Partner nicht mit in den Mietvertrag aufgenommen wird und gleichberechtigter Mieter wird. Wenn Sie dies aber wünschen, bitten wir Sie, die Aufnahme Ihres Partners in den Mietvertrag zu beantragen.
Antrag auf Aufnahme eines Mieters
Entlassung eines Mieters aus dem bestehenden Mietverhältnis
Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern und die Entlassung eines Mieters aus dem Mietverhältnis nötig werden, beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:
Der verbleibende Mieter muss nachweisen (Gehaltsnachweise), dass er in der Lage ist, die Wohnung auch allein bezahlen zu können.
Nach Zustimmung des Eigentümers, den Mietvertrag mit einem Mieter allein fortzuführen, bitten wir Sie, folgende Vereinbarung zu unterzeichnen und an unser Büro im Original zurückzusenden.
Die Außen- und Grünanlagen dienen allen Mieterinnen und Mietern zur Erholung. Deshalb bitten wir Sie, sich in den gemeinsamen Außen- und Grünanlagen so zu verhalten, dass Nachbarn nicht belästigt und Pflanzen sowie Grünflächen verschont bleiben.
Gerade neu angelegte Grünflächen benötigen Schonung, damit sich z.B. ein dichter und trittfester Rasen bilden kann. Bitte betreten Sie solche Flächen erst, wenn die Grünfläche durch die Hausverwaltung freigegeben ist.
Das Grillen mit offenem Feuer ist gefährlich und stellt wegen der damit verbundenen Rauch- und Geruchsbelästigungen eine erhebliche Beeinträchtigung für alle Nachbarn dar. In den Grünanlagen ist Grillen deshalb generell nicht gestattet.
Hunde sind in den Außen- und Grünanlagen immer an der Leine zu führen. Wir appellieren an alle Hundebesitzer den Kot Ihres Tieres sofort zu beseitigen. Nehmen Sie hierzu geeignete Tüten mit. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Informationen zum Thema Tierhaltung.
Normalerweise genügt es, die Sanitärteile nach dem Gebrauch mit Wasser und einem Fensterleder beziehungsweise Schwamm (kein Topfreiniger) zu reinigen. Bei nur geringen Verschmutzungsgrad empfehlen wir Reiniger mit einem neutralen pH-Wert (5-7), zum Beispiel Spülmittel oder Neutralseife.
Hartnäckige Ablagerungen sollte man möglichst über längere Zeit (ca. 15-20min) einweichen und den Reinigungsvorgang wiederholen.
Kalkablagerungen vermeiden Sie, indem Sie auf dichte Armaturen achten und nach Gebrauch Restwasser entfernen. Eventuell dennoch vorhandene Rückstände lassen sich mit einer handwarmen, im Verhältnis 1:1 verdünnten Wasser/Essiglösung (keine Essigessenz) entfernen, anschließend gut mit Wasser nachspülen. Diese Art der Reinigung ist zudem besonders ökologisch. Ungeeignet für die Pflege sind sandhaltige, scheuernde und stark saure Reinigungsmittel.
Armaturen
Auf Armaturen entstehen gerne Wasserflecken. Um diese zu beseitigen, nehmen Sie am besten etwas Spiritus oder Essig. Befeuchten Sie damit ein Tuch und reiben Sie die Armatur damit ab. Danach mit einem trockenen Tuch nachpolieren. Dadurch werden Ihre Armaturen wieder glänzen. Außerdem können durch diese Art von Reinigung nicht mehr so schnell Wasserflecken entstehen.
Reinigung von Perlatoren
Kalk und Ablagerungen in den Wasserleitungen verstopfen oft die Perlatoren der Armaturen und die feinen Auslässe der Duschköpfe. Eine Reinigung erfolgt einfach durch Abschrauben der Perlatoren mit einem geeigneten Kunststoffschlüssel aus dem Baumarkt und Einlegen in Entkalker oder Zitronensäure. Nach einer Einwirkdauer von ca. 3 Stunden sind Ihre Perlatoren und Duschköpfe wieder wie neu. Bitte danach mit klarem Wasser gut ausspülen und wieder einbauen.
Reinigung von Kunststofffenstern bei leichter Verschmutzung
Sowohl das Vergilben von weißen Kunststofffenstern wie das Verblassen von farbigen Rahmen wird durch Verschmutzungen beschleunigt, da sich Dreck und Staub in den Kunststoff „einfressen“ können. Der Schlüssel für eine lange Haltbarkeit der Farben ist bei Kunststofffenstern daher vor allem die Regelmäßigkeit der Reinigung.
Bei normaler Verschmutzung ist eine regelmäßige Reinigung mit warmem Wasser und etwas Spülmittel in der Regel vollkommen ausreichend. Der Schmutz wird entfernt und kann nicht in das Material eindringen.
Gerade in den wärmeren Jahreszeiten stellt die Terrasse bzw. der Balkon einen idealen Rückzugsort dar, um sich vom Alltagsstress zu erholen und bei einem gemütlichen Beisammensein den Tag zu genießen. Damit jeder Mitbewohner seine Terrasse oder Balkon ausgiebig nutzen kann, ohne die Rechte seines Nachbarn zu verletzen oder Schäden an der Bausubstanz zu verursachen, sind gewisse Regeln bzw. Einschränkungen auch im Interesse der Sicherheit jedes Einzelnen unerlässlich:
Begrünung:
Blumenkübel, Blumenkästen und Pflanzentöpfe dürfen auf Terrassen und Balkonen aufgestellt werden. Bitte bringen Sie Blumenkästen am Geländer nur innen und nicht außen an. Sie vermeiden dadurch, dass Blüten, Blätter oder Gießwasser auf Terrasse oder Balkon des darunterliegenden Nachbarn fallen. Natürlich muss bei aller Freude an der Gestaltung die Tragfähigkeit des Balkons beachtet werden. Und, durch die Bepflanzung darf keine Gefahr, z.B. bei einem Sturm, für Nachbarn oder Besucher des Hauses entstehen. Eine ordnungsgemäße und sichere Befestigung ist somit absolute Voraussetzung. Bitte beachten Sie beim Gießen Ihrer Blumen und Pflanzen darauf, dass Sie nur dosiert gießen und beim Wischen des Balkons, dass Sie nicht zu nass reinigen. Wasser darf nicht auf die darunterliegenden Balkone tropfen.
Wäsche:
Natürlich ist der Mieter berechtigt, seine Wäsche auf den Balkonen zu trocken. Bitte bringen Sie jedoch keine Wäscheleinen, z.B. an Wänden an. Benutzen Sie stattdessen einen mobilen Wäscheständer, der nicht höher als das Balkongeländer sein sollte, um den Gesamteindruck des Hauses nicht zu beeinflussen. Das Aus- und Überhängen von Betten und Decken ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Bauliche Veränderungen wie Markisen, Katennetze u. ä.
Sämtliche Eingriffe in die Bausubstanz, z.B. Verkleidungen für Balkongeländer oder Markisen, sind genehmigungspflichtig und müssen vorab schriftlich durch den Vermieter genehmigt werden. Dabei spielt auch der optische Gesamteindruck des Hauses eine Rolle. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie z.B. eine Markise anbringen wollen.
Grillen
Grillen auf Balkonen oder Terrassen ist -vor allem mit Holzkohle- äußerst problematisch, da es kaum zu vermeiden ist, dass Rauch- und Grillgerüche in die Wohnung Ihres Nachbarn ziehen. Wegen der Brandgefahr und der Belästigung durch Rauch ist Grillen auf dem Balkon und der Terrasse nicht erlaubt.
Party- und Ruhezeiten
Um Ihre Nachbarn nicht in Ihrer Wohnqualität einzuschränken, sind bei der Nutzung der Balkone und Terrassen der Ruhezeiten der Hausordnung einzuhalten. Aber auch außerhalb der Ruhezeiten bitten wir, auf normale Lautstärke zu achten. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
Gerade den Hausflur oder den direkten Gang vor der eigenen Wohnung nutzen viele Mieter gerne als zusätzliche Abstellfläche, z.B. für Schuhe oder für Dekoration. Auch Kinderwagen werden immer wieder dort geparkt. Jedoch ist weder das Abstellen von Kinderwagen noch von Schuhregalen und großen Dekoartikeln oder anderen Gegenständen im Flur gestattet.
Uns ist als Vermieter bewusst, wie schwierig und manchmal auch lästig es ist, gerade den Kinderwagen in der eigenen Wohnung oder Keller abzustellen, Aber bitte bedenken Sie: Der Flur ist einer der wichtigsten Rettungswagen für Feuerwehr und Notdienste. Gegenständer aller Art sind Stolperstellen und eine Gefahr für die Hausbewohner und Retter.
Im Ernstfall können freie Flure und Gänge auch Ihnen das Leben retten.
Zu vielen Mietverträgen wird auch ein Keller mit übergeben. Diese Räume sind vor allem zum Aufbewahren gedacht. Denken Sie bitte daran, dass wertvoller Hausrat in Kellern und Speichern nicht gelagert werden sollte. Die meist nur durch Lattenverschläge getrennten Speicher- u. Kellerabteile bieten keine ausreichende Sicherheit gegen und Diebstahl. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eingelagerte Gegenstände.
Lagern Sie bitte keine Materialien und Gegenstände im Keller, die empfindlich auf Feuchtigkeit reagieren. Benützen Sie zum Aufbewahren Regale und halten Sie den Fußboden und Außenwände möglichst frei, damit die Luft gut zirkulieren kann.
Halten Sie Kellerfenster- und -türen immer geschlossen. Um Feuchtigkeit in den Kellerräumen zu vermeiden, sollte nur kontrolliert und bei sehr trocknem Wetter gelüftet werden. Ideal wird der Keller in der kalten Jahreszeit gelüftet, wenn die Außentemperatur unter der Kellertemperatur liegt. So vermeiden Sie unangenehme Gerüche und Stockflecken auch an Ihren gelagerten Gegenständen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen keine brennbaren und gefährlichen Flüssigkeiten oder Gasflaschen in diesen Räumlichkeiten gelagert werden. Denn sowohl Ihre eigene Sicherheit wie auch die des gesamten sind sonst in Gefahr.
Und noch ein Bitte zum Schluss: Halten Sie Ihre Speicher- und Kellerabteile sauber, damit die Hygiene auch in diesen Räumlichkeiten gewahrt bleibt.
Gerade beim Wohnen in enger Nachbarschaft ist es besonders wichtig, dass sich die Mieter an allgemein gültige Regelungen halten. Wichtige Hinweise finden Sie in der Hausordnung, die als Anlage Ihrem Mietvertrag beigefügt ist.
Leider liegt es in der Natur der Sache, dass von Zeit zu Zeit trotzdem immer wieder Reibungspunkte auftreten. Ein großes Thema sind Ruhestörungen, insbesondere durch das zu laute Abspielen von Musik, Partys oder andere persönliche Feiern.
Auch bei spielenden Kindern kommt es immer wieder zu Beschwerden. Ihr Spielen darf zwar einerseits nicht zu einer Störung der anderen Hausbewohner führen, andererseits ist es wichtig, Verständnis für lachende, weinende oder schreiende Kinder zu haben.
Dem berechtigten Wunsch des einen Bewohners, seiner Freunde und Lebenslust Ausdruck zu verleihen, steht immer wieder das Ruhebedürfnis der anderen Hausbewohner gegenüber. Und jeder Mensch empfindet dies anders. Gegenseitige Rücksichtnahme, aber auch Verständnis für andere, sind eine wichtige Grundlage für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis. Seien Sie tolerant. Und wenn es Ihnen wirklich mal zu laut ist, reden Sie mit Ihrem Nachbarn. Kommunikation ist der beste Weg Probleme und Missverständnisse aus dem Weg zu räumen.
Oberstes Ziel ist und bleibt aber, es jedem Mieter zu ermöglichen, von einem ruhigen und gut nachbarschaftlichen Zusammenleben zu profitieren.
Bitte halten Sie generell folgende Ruhezeiten ein:
Mittags: 13:00 bis 15:00 Uhr
Nachts: 22:00 bis 7:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen dürfen keine ruhestörenden Arbeiten ausgeführt werden.
Im Laufe der Zeit kommt es immer wieder mal zu Lärmbelästigungen, wenn z.B. nach einem Auszug Wohnungen renoviert, werden müssen, also z.B. Badewanne oder Waschbecken, Fliesen, Böden usw. erneuert werden. Sicherlich ist das für die Hausbewohner nicht immer angenehm, wenn Handwerker solche Arbeiten ausführen. Doch kurzzeitig entstehende Lärmbelästigungen lassen sich manchmal nicht vermeiden.
Beauftragte Firmen können sich oft nicht an die Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15 Uhr halten. Jedoch versuchen alle Beteiligten lärmintensive Arbeiten so schnell wie möglich zu erledigen, um die gewohnte Ruhe im Haus wiederherzustellen. Bis auf wenige Ausnahmen arbeiten unsere Firmen nicht an Wochenenden.
Wenn Mieter neu einziehen und ihre Wohnung renovieren oder verschönern, entsteht ebenfalls Lärm. Unsere Bitte, verlegen Sie diese Arbeiten in die Zeiten außerhalb der Ruhezeiten.
Bitte halten Sie generell folgende Ruhezeiten ein:
Mittags: 13:00 bis 15:00 Uhr
Nachts: 22:00 bis 7:00 Uhr
Bitte führen Sie am Samstag ab 17 Uhr und generell an Sonn- und Feiertagen keine ruhestörenden Arbeiten durch. Ihre Nachbarn und Mitmieter danken es Ihnen.
In unseren Wohnanlagen wird der Umweltschutz großgeschrieben. Deshalb möchten wir Sie als Mieter bitten Ihren Müll konsequent zu trennen.
Bitte orientieren Sie sich bei der Mülltrennung an den Flyer der Stadt Brandenburg
VERLINKUNG PDF
Bitte beachten Sie, dass es nicht gestattet ist, Mülltüten vor der Wohnungstür oder sonstigen Allgemeinräumen zu lagern.
Für die Entsorgung des Hausmülls stehen Ihnen entsprechende Müllbehälter zur Verfügung. Bitte tragen auch Sie Ihren Teil dazu bei, dass der Müllplatz sauber gehalten wird. Denn so können letztendlich Betriebskosten gemindert werden.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Mülltrennung in Ihrer Wohnanlage haben, wenden Sie sich bitte gern an Ihre Hausverwaltung Bels.
Übrigens: Sperrmüll können Sie bequem online anmelden, bitte beachten Sie bei Auszug rechtzeitig an die Vereinbarung eines Termins.
https://www.stadt-brandenburg.de/leben/abfall-und-abwasser/abfallformulare/formular-sperrmuell
Jeder wünscht sich ein gutes, nachbarschaftliches Wohnen in einer gepflegten Umgebung. Damit dies gelingt, empfehlen wir einige Verhaltensregeln.
Bei Bezug Ihrer neuen Wohnung sollten Sie sich bei Ihren Nachbarn vorstellen. Sie lernen sich kennen und können sich bei dieser Gelegenheit über die Gepflogenheiten der Hausgemeinschaft informieren.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist die wichtigste Voraussetzung für ein nachbarschaftliches Zusammenleben. Bitte halten Sie sich an die, in der Hausordnung festgelegten Regelungen und Ruhezeiten und vermeiden Sie unnötigen Lärm. Achten Sie auch darauf, dass Ihr Tun und Handeln nicht zur Belästigung Ihrer Mitbewohner wird.
Neben gegenseitiger Rücksichtnahme ist auch die Nachbarschaftshilfe ein gutes Instrument, um ein angenehmes Wohnen zu ermöglichen. Kleine Hilfeleistungen fördern ein gutes Verhältnis zu Ihrem Nachbarn.
Ob Geburtstag oder einfach nur ein Treffen mit Freunden. Es gibt immer wieder Anlässe für eine fröhliche Feier. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Sie nicht allein im Hause wohnen und auch gelegentliche Feiern nicht zur Belästigung und Ruhestörung für die Mitbewohner des Hauses ausarten dürfen. Wir empfehlen, Ihre Nachbarn in geeigneter Form über die geplante Feier zu informieren und um Verständnis zu bitten, sollte es doch etwas lauter werden. Bei allem Verständnis muss aber auch bei einer angekündigten Feier die Nachtruhe ab 22.00 Uhr auf jeden Fall eingehalten werden.
Unterschiedliche Auffassungen über Lebensstil und Gebräuche können schon einmal zu Meinungsverschiedenheiten führen. Kommt es unter Nachbarn zu den Auseinandersetzungen, sind oftmals ein paar ruhige und erklärende Worte ausreichend, um Zwistigkeiten beizulegen. Bevor Sie sich mit einer Beschwerde an uns wenden, bitten wir Sie deshalb, zuerst selbst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.
Lässt sich die Auseinandersetzung nicht bereinigen, bieten wir gerne unsere Hilfe an, um im gemeinsamen Gespräch den Konflikt zu schlichten.
In Ihre Wohnung wurden hochwertige Parkettböden eingebracht. Zur dauerhaften Werterhaltung von Holzböden ist eine regelmäßige Pflege unumgänglich. Nur gut gepflegte Böden haben eine lange Lebensdauer. Es wird zwischen Reinigung und Pflege unterschieden.
Reinigung
Bei der Reinigung von versiegelten Parkettböden sollten folgende Punkte beachtet werden:
● es darf kein stehendes Wasser oder Reinigungsmittel (Lachen/ Pfützen) auf der Parkettfläche zurückbleiben,
● Reinigungsautomaten und Dampfreiniger dürfen auf Parkett nicht eingesetzt werden,
● Aggressive Reinigungsmittel können die Versiegelung angreifen, daher nur geeignete Parkett-Reinigungsmittel verwenden,
● die Reinigung erfolgt mit einem nebelfeuchten, weichen Tuch oder Lappen.
Pflege
Die Häufigkeit der Pflege richtet sich nach der Beanspruchung.
● Pflegemittel bilden eine erneuerbare Verschleißschicht auf der Versiegelung.
● Sand und Staub oder andere Schmutzpartikel wirken wie Schleifpapier und haben in der weicheren Schutzschicht weniger Wirkungsgrad als direkt auf der harten Versiegelung.
● Der Glanzgrad der Parkettoberfläche kann durch Auswahl des Pflegemittels oder auch durch polieren selber bestimmt werden.
● Eine Gewährleistung für die Versiegelung ist nur dann gegeben, wenn das vom Hersteller vorgeschriebene Pflegesystem angewandt wird.
Bei dem Einsatz von wachshaltigen Pflegemitteln sollten die Pflegemittelschichten von Zeit zu Zeit mit einem Wachsentferner abgetragen werden um dunkle Stellen jenseits der Laufwege zu vermeiden.
Zum Schutz vor Kratzern sollten Eingangsbereiche mit Schmutzfangzonen, Möbel und andere bewegliche Einrichtungsgegenstände mit geeigneten Teflon- oder Filzgleitern versehen werden.
Vermeiden Sie stehende Flüssigkeiten. Bei Pflanzentöpfen für Unterlüftung sorgen.
Achten Sie auf ein gutes Raumklima
Holz ist ein natürlicher Werkstoff, der von der jeweiligen Temperatur des Raumes und der darin befindlichen Luftfeuchtigkeit beeinflusst wird (Holz arbeitet). Bei relativ hoher Umgebungsfeuchte nimmt der Holzfußboden Feuchtigkeit auf und vergrößert sein Volumen.
Umgekehrt, bei relativ trockener Umgebung (wie z.B. während der Heizperiode im Winter) gibt das Holz Feuchtigkeit ab und verringert das Volumen der Verlegeinheit. Die Folge ist eine Fugenbildung am Parkettboden während der Heizperiode. Bewerten Sie das nicht negativ, sondern als Beweis für die Natürlichkeit des Holzfußbodens. Sorgen Sie während der Heizperiode für zusätzliche Luftbefeuchtung, dies nützt nicht nur Ihrem Parkettboden, sondern auch dem Wohlbefinden und der Gesundheit der Bewohner.
Optimal ist eine Luftfeuchte zwischen 55 % und 65 % die, die Raumtemperatur sollte zwischen 18°C und 23°C liegen.
Es ist nicht gestattet, die Rauchwarnmelder selbstständig ab- und wieder anzubauen, da dadurch die Gewährleistung verloren geht. Sollte ein Umsetzen notwendig sein, nehmen Sie bitte mit der Hausverwaltung Kontakt auf.
Geht ein Rauchwarnmelder verloren oder wird durch den Mieter beschädigt, trägt dieser die Kosten der Neuinstallation.
Bei Störungen der Rauchwarnmelder ist umgehend die Hausverwaltung zu benachrichtigen.
Obwohl heute die „Reinigungsindustrie“ unendlich viele Spezialmittel für jegliche erdenkliche Anforderungen anbieten, können Sie mit geringem Kostenaufwand und oftmals im Haushalt bereits vorhandenen Mitteln ein Optimales Reinigungsergebnis erzielen. Achten Sie beim Erwerb von Reinigungsmitteln auf eine gute Umweltverträglichkeit, z.B. „Blauer Engel“ o.ä., Wenn Sie die nachfolgenden Tipps beachten, profitiert nicht nur die Umwelt davon, sondern auch Ihr Geldbeutel.
Glasierte Fliesen
Glasierte Fliesen haben eine glatte, porenlose Oberfläche und bieten so -bei regelmäßiger Reinigung- kaum Angriffspunkte für Schmutz. Ein Schwamm, lauwarmes Wasser und etwas Spülmittel sind ausreichen. Festsitzender Schmutz darf nicht mit Scheuermittel entfernt werden. Essigreiniger hilft bei den meisten Fleckenarten sehr gut. Bitte vermeiden Sie die üblichen Badreiniger, da die stark kalklösenden Inhaltsstoffe die Fugen der Fliesen zu beschädigen.
Fensterbänke aus Marmor
Fensterbänke aus Marmor dürfen auf keinen Fall mit säurehaltigen Reinigungsmitteln behandelt werden, da die Säure das Material zersetzen würde. Auch scheuermittelhaltige Reiniger dürfen keineswegs verwendet werden. Naturstein sollte nur mit klarem Wasser, bestenfalls mit einem Schuss Spiritus versehen, gereinigt werden.
Silikon und Acrylfugen
Silikon und Arcrylfugen lassen sich am besten mit etwas lauwarmen Wasser und Spülmittel reinigen. Auf keinen Fall darf man an diesen Fugen kratzen oder schaben, da diese dadurch beschädigt werden können und Wasser unter die Fliesen dringt.
Zementfugen
Stark verschmutzte Fliesenverfugungen aus Zement können einfach mit etwas mit Wasser vermischten Backpulver gereinigt werden. Eventuell mit einer Zahnbürste nacharbeiten, abspülen fertig. Bitte vermeiden Sie die üblichen Badreiniger, da die stark kalklösenden Inhaltsstoffe die Fugen der Fliesen beschädigen.
Stockflecken, feuchte Stellen und Schimmel in Wohnungen stellen immer häufiger ein Problem für Gesundheit und Geldbeutel der Bewohnerschaft sowie für die Bausubstanz und den Wärmeschutz dar. Sie treten vorzugsweise an den Außenwänden von Küchen, Schlafzimmern und Bädern auf. Die verursachende Feuchtigkeit kommt meistens aus der Raumluft. Die Luft verbindet sich mit Wasser, z.B. vom Kochwasser, Duschen, Baden, aus Topfpflanzen und auch Atmen/Schwitzen. Sie wird somit stark mit Feuchtigkeit (Wasserdampf) angereichert, die Luftfeuchtigkeit steigt. (Bei einer vierköpfigen Familie entstehen auf diese Weise täglich ca. 10 Liter Wasser, die von der Umgebungsluft gespeichert werden muss.) Wichtig dabei: Je wärmer die Luft, umso mehr Wasser kann aufgenommen werden. Da jedoch die umgebenden Bauteile wie z.B. Außenwände in den kühleren und kalten Jahreszeiten eine niedrigere Temperatur haben als die beheizte Raumluft, fällt die Feuchtigkeit der Luft beim Auftreffen auf die kälteren Bauteile aus (die Luft kühlt sich in diesen Bereichen ab und kann die Feuchtigkeit nicht mehr halten), sie schlägt als Kondenswasser nieder. Diese nun feuchten Stellen bieten sich bestens als Nährboden für Schimmelsporen an, oder die Tapete löst sich oder es bilden sich Stockflecken. Es ist deshalb nötig:
- regelmäßig die Luft zu wechseln, also die schwere feuchte Raumluft mit frischer kühlerer Außenluft (die bis auf schwülwarme Tage immer weniger Feuchtigkeit gebunden hat) zu ersetzen und
- die Wohnung zu heizen, damit auch die gedämmten Außenbauteile innenseitig erwärmt werden und somit kein Kondensat ausfallen kann, da der Temperaturunterschied zwischen Raumluft und z.B Wand nicht ausreichend groß ist. (Info: Die Oberflächentemperatur der Wände sollte nicht unter 15-17 °C fallen, hierfür ist eine Raumlufttemperatur von etwa 18 °C erforderlich.) Zur Kontrolle bietet sich hier ein Thermometer mit Messeinrichtung der Luftfeuchtigkeit an, im Handel zu erwerben ab 15 €.
Regelmäßiges und kontinuierliches Heizen und Lüften der Wohnung verhindert den Eintritt von Feuchtigkeit in die Wände. Heizt man feuchte Wände, ist der Heizenergieverbrauch vielfach höher, da das in der Wand befindliche Wasser die Wärme wesentlich schneller nach außen leitet. Außerdem ist das Wohnklima unbehaglich, der Wohnkomfort eingeschränkt und Schimmelpilzbildung stellt eine gesundheitliche Gefahr dar.
WICHTIG: In ca. 85 % aller Fälle ist die Schimmelbildung in Wohnungen auf das Wohnverhalten der Nutzer zurückzuführen, deshalb ist es umso wichtiger durch den richtigen Umgang mit der Wohnung vorzusorgen. Um Schäden an der Bausubstanz zu vermeiden, Energie und damit verbunden Kosten zu sparen und das Wohlbefinden und die Gesundheit der Bewohner zu gewährleisten, sind folgende Hinweise zu beachten und befolgen:
- Lüften Sie drei- bis viermal täglich 4 – 8 Minuten. Fenster weit öffnen und kompletten Luftwechsel durchführen. Kippstellung der Fenster zur Lüftung hat keinen Effekt, kann sogar durch die Auskühlung der oberen Fensternischen dort zur Schimmelbildung führen.
- Größere Wasserdampfmengen, die in einzelnen Räumen z. B. beim Kochen oder Duschen entstehen, sollten durch gezieltes Lüften der betreffenden Räume sofort nach außen abgeführt werden.
- Keine Wäsche in der Wohnung trocknen, da dies zu erhöhter Luftfeuchtigkeit führt (Schimmelgefahr!).
- In der Heizperiode sollten folgende Temperaturen mindestens eingehalten werden: im Wohnzimmer, Kinderzimmer und in der Küche 20 Grad, im Bad 21 Grad, nachts im Schlafzimmer 16 Grad.
- Die Heizung sollte auch bei Abwesenheit nie ganz abgedreht werden. Das ständige Auskühlen und Wiederaufheizen der Räume ist teurer als das Halten einer abgesenkten Durchschnittstemperatur!
- Möbel sollten möglichst von Außenwänden ca. 10 cm weggerückt werden oder besser an den Innenwänden stehen. Bei zu dicht stehenden Möbeln wird die Wand weniger durch die Raumluft beheizt und kühlt ab. Die Folge: Kondensation von Feuchtigkeit mit der Gefahr der Schimmelbildung.
Ich weise drauf hin, dass bei Nichtbeachtung dieser Anweisung die dadurch entstehenden Schäden zu Ihren Lasten gehen und auf Ihre Kosten behoben werden.
Die Wohnung nach den eigenen Vorstellungen gestalte und sie sogar umbauen? Um aus der neuen Wohnung ein gemütliches Zuhause zu machen, scheuen viele Mieter kaum Mühen.
Allerdings empfehlen wir Ihrer Kreativität nicht völlig freien Lauf zu lassen. Sie können sich gerne Maler-, Tapezier- und Lackarbeiten ausführen. Dabei sollten Sie, so unser Tipp, allgemein übliche Farbtöne verwenden. Die Verwendung extremer Farbtöne könnte einer Beschädigung unserer Mietsache gleichkommen. Dies bedeutet, dass bei Auszug farbintensive Anstriche auf Ihre Kosten wieder beseitig werden müssten. Lesen Sie hierzu auch unsere Infos zum Thema Schönheitsreparaturen.
Was Sie jedoch keinesfalls tun sollten: Ohne unsere Zustimmung bauliche An-, Ein- und Umbauten vornehmen oder von uns gemietete Einrichtungen oder Installationen verändern.
Bitte sprechen Sie vor jeder baulichen Veränderung in Ihrer Wohnung diese mit uns ab und holen Sie unsere schriftliche Zustimmung ein. Bitte beachten Sie weiterhin, dass auch wenn wir zustimmen, bei Auszug in der Regel der ursprüngliche Zustand von Ihnen auf eigene Kosten wiederherzustellen ist.
Schönheitsreparaturen sind notwendige Arbeiten in der Wohnung, die erforderlich werden, wenn die Räume im Laufe der Jahre unansehnlich geworden sind, also z.B. Tapeten und Anstriche vergilbt oder vergraut, rissig oder abgestoßen sind. Die vertraglichen Regelungen zwischen Vermieter und Mieter finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
Danach ist es in der Regel Aufgabe des Mieters während der Mietzeit Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Er kann dazu Firmen beauftragen oder, wenn er handwerklich geschickt ist, die Arbeiten selbst ausführen.
Zu Schönheitsreparaturen zählen beispielsweise das Anstreichen der Wende und Decken, gegebenenfalls das vorherige Tapezieren, das Anstreichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der offen liegenden Versorgungsleitungen, der Innentüren sowie der Fenster einschließlich der Außentüren von innen. Außerdem die Grundreinigung vom Vermieter gestellter Teppichböden.
Die Zeiträume, in denen im Allgemeinen Schönheitsreparaturen auszuführen sind, können je nach individueller Abnutzung variieren, d.h. verlängern oder verkürzen. Als Orientierung können -die in den allgemeinen Vertragsbedingungen zu Ihren Mietvertrag genannten Zeiträume- dienen.
Hier noch ein paar Tipps:
Bei der Auswahl der Farben für Schönheitsreparaturen sollten Sie darauf achten, keine grellen oder ungewöhnliche Farbtöne zu wählen oder sich zumindest der Problematik bewusst sein:
Bei extremen Farbtönen oder unüblichen Farben müssen Sie diese bei Auszug entweder selbst oder von einer Fachfirma wieder beseitigen lassen. Andernfalls stellen wir Ihnen die Kosten der Beseitigung in Rechnung. Denn die meisten möglichen Nachmieter werden diese Farben wohl so nicht akzeptieren, auch wenn sie vielleicht neu aufgetragen sind. Eine Weitervermietung der Wohnung würde für uns erschwert. Nach unserer Erfahrung fallen die Kosten der Beseitigung bei Intensiven oder grellen Farben deutlich höher als üblich aus, da z.B. mehrmals überstrichen werden muss, bis die Farben überdeckt sind.
Da sich die vertraglichen Vereinbarungen zu den Schönheitsreparaturen im Laufe der vergangenen Jahre, ebenso wie die dazugehörige Rechtsprechung ständig weiterentwickelt haben, kann hier keine allgemeine Aussage getroffen werden, in welchen Umfang bei Auszug von Ihnen Schönheitsreparaturen durchzuführen sind. Wir empfehlen daher, sich rechtzeitig vor Auszug wegen eines Vorabnahmetermins mit uns in Verbindung zu setzen.
Wir vermieten je nach Situation in Ihrer Wohnanlage Stellplätze, bitte beachten Sie hier die Eingrenzung Ihres Parkplatzes. Diese muss unbedingt eingehalten werden.
Die Brandgefahr ist in Tiefgaragen und auf Stellplätzen hoch, bedingt durch die Betriebsmittel der Motoren, z.B. Benzin. Deswegen ist außer dem Abstellen von Kraftfahrzeugen, das Abstellen und Lagern von Gegenständen auf dem Stellplatz nicht erlaubt. Rauchen und offenes Feuer ist in Tiefgaragen verboten.
Und noch ein Tipp:
Bitte parken Sie nur auf dem von Ihnen gemieteten Stellplatz. Widerrechtliches Parken auf dem Stellplatz eines anderen Mieters kann fatale Folgen haben. Denn dieser kann das Fahrzeug abschleppen lassen und die Abschleppkosten einfordern. Bitte weisen Sie auch Ihre Besucher darauf hin.
Möchten Sie sich ein Haustier in Ihrer Wohnung halten? Dann sollten Sie folgendes beachten: Sei benötigen auf jeden Fall die Genehmigung der Hausverwaltung. Dies ist in unseren Mietverträgen vereinbart. Eine Genehmigung ist nicht bei Kleintieren wie Vögel, Zierfische, Hamster, Schildkröten oder vergleichbaren Tieren erforderlich.
Bitte bedenken Sie auch bereits vor der Anschaffung eines Tieres, dass eine artgerechte Pflege und Haltung Zeit und Aufwand bedeutet. Auch während der Urlaubszeit oder bei Krankheit müssen die Tiere versorgt werden. Zeit und Aufwand sollten Sie, z.B. bei Katzen und Hunden, auch einplanen, um Ihr Tier so zu erziehen, dass es Ihre Nachbarn nicht belästigt oder gefährdet.
Katzen und Hunde sind auf jeden Fall genehmigungspflichtig. In einigen Wohnanlagen ist die Hundehaltung sogar vollständig untersagt. Bitte sehen Sie in Ihrem Mietvertrag nach. Die vertragliche Bestimmung ist zwingend einzuhalten.
Andernfalls erteilen wir die zur Hunde- oder Katzenhaltung, jedoch müssen zum Schutz des Tieres und der anderen Mieter folgende Aspekte beachtet werden:
Bitte prüfen Sie bereits vor Aufnahme eines Tieres in Ihren Haushalt, ob die Platzverhältnisse für diesen weiteren Mitbewohner ausreichen. Zu enge Wohnverhältnisse nerven Mensch und Tier. Die Haltung von Kampfhunden (diese beinhaltet auch entsprechende Kreuzungen in unsere Wohnanlagen ist generell verboten. Auch eine von den Behörden ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung führt nicht zwangsläufig zu einer Zustimmung des Eigentümers bzw. der Hausverwaltung. Damit Sie nicht enttäuscht sind und bevor es zu einer eventuellen Verweigerung der Zustimmung kommt, fragen Sie bitte vor Anschaffung eines Tieres bei uns nach. Die Haltung von genehmigungspflichtigen Tieren ohne Zustimmung des Vermieters bringt Ihnen erhebliche Mietvertragsprobleme.
Bei Katzen erteilen wir die Genehmigung nur für Wohnungskatzen.
Für die Sauberkeit und das Entfernen von Verunreinigungen tragen Sie die Verantwortung. Bitte benutzen Sie dazu geeignete Tüten und nehmen den Kot auf. Dies Art Abfall darf nicht über die Toilette entsorgt werden. Bitte beachten Sie auch, dass Hunde in den Außen- und Grünanlagen und in den Treppenhäusern immer angeleint werden müssen.
Sollten wir feststellen, dass Sie sich dauerhaft nicht an diese Regeln halten, behalten wir uns vor die Tierhaltegenehmigung zu entziehen. Wir müssen dann leider darauf bestehen, dass Sie Ihr Tier wieder abgeben.
Wenn ein Lebens- oder Ehepartner, Familienmitglied, Verwandter oder Freund, der bei uns Mieter ist stirbt, bitten wir Sie mit uns direkt Kontakt aufzunehmen. Am besten noch innerhalb eines Monats nach Tod des Mieters.
Denn Rechte für eine Fortführung oder Kündigung des Mietverhältnisses müssen geklärt und geltend gemacht werden. Reche am Mietverhältnis haben Ehe- und Lebenspartner, vertragliche Mitmieter, Kinder, Familienmitglieder und Mitbewohner, die im Haushalt des verstorbenen Mieters gelebt haben und natürlich Erben.
Gerne unterstützen wir Sie in dieser schwierigen Situation: Kommen Sei am besten mit Unterlagen vorbei, die belegen, dass der Mieter verstorben (Sterbeurkunde) und Sie die Rechte and er Fortführung oder Kündigung des Mietverhältnisses geltend machen können (Unterlagen, aus denen Ihr Verhältnis zum verstorbenen Mieters hervorgeht).
Steht Ihnen das Recht zum Eintritt oder der Fortführung des Mietverhältnisses zu, können Sie das Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten fortsetzen. Natürlich müssen Sie dann auch die Miete weiterhin zahlen. Sie können jedoch auch kündigen. Bitte beachten Sie, dass das Kündigungsschreiben die Unterschrift aller Mietberechtigten bzw. Erben im Original trägt. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier 3 Monate.
In der Regel erhält jeder Mieter bei der Wohnungsübergabe einen dreifachen Schlüsselsatz für den Zugang zu Haupteingang, Wohnung und gegebenenfalls Kellertüren.
Viele unserer Wohnanlagen besitzen eine zentrale Schließanlage. Der Vorteil ist, dass Sie nur einen Schlüssel für Wohnung und Haus benötigen.
Sollten Sie einmal einen oder mehrere Schlüssel verlieren, ist es zwingend nötig, uns sofort zu kontaktieren und über den Schlüsselverlust zu informieren. Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen die dann nötige Vorgehensweise persönlich besprechen.
Sollten Sie sich einmal aussperren, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit einen Schlüsseldienst mit der Öffnung Ihrer Wohnung zu beauftragen. Wir – als Hausverwaltung- haben für Ihre Wohnung keinen Ersatzschlüssel und können Ihnen in dieser Situation nicht weiterhelfen.
Grundsätzlich besteht für den Nachmieter keine Verpflichtung, Gegenstände oder Einbauten vom Vormieter zu übernehmen. Es kann jedoch zwischen dem Vor- und dem Nachmieter eine Vereinbarung zur Übernahme getroffen werden, die zur Wohnungsabnahme vorliegen muss. Diese sollte alle Gegenstände und Einbauten genau bezeichnen, die der Nachmieter übernehmen will und die im Eigentum des Vormieters sind, z.B.:
- Küche
- Einbauschränke
- Regale
- Rollos
- Gardinen
- Lampen
- Handtuchstange
- Badspiegel
- Tapeten
- Teppichboden
- oder ähnliches
Sie vermeiden so mögliche Missverständnisse bei der Wohnungsabnahme – bzw. Übergabe. Übergeben Sie bei der Wohnungsabnahme der Hausverwaltung Bels die Auflistung der verbleibenden Gegenstände oder Einbauten im beidseitig unterschriebenen (ausziehender Mieter/einziehender Mieter) Formular.
Die Konsequenz daraus ist, dass der Nachmieter sich verpflichtet, diese übernommen Gegenstände oder Einbauten bei seinem späteren Auszug zu entfernen bzw. den Ursprungszustand wieder herzustellen (Rückbauverpflichtung/Schönheitsreparaturen). Aus Vereinbarungen mit dem Vermieter kann der Nachmieter keine Rechte gegenüber dem Vermieter herleiten.
Seien Sie deshalb besonders sorgfältig und vergewissern Sie sich genau über den Zustand der Gegenstände vom Vormieter, darunter zählt auch z.B. der Untergrund von Tapeten und Böden, da Sie auch hierfür die Haftung übernehmen.
Es ist auf alle Fälle nicht zulässig, wenn der Vormieter versuchen sollte, seine Gegenstände oder Einbauten, wie z. B. die Küche, von der Weitervermietung an den Nachmieter abhängig zu machen. Wer Nachmieter einer Wohnung wird, entscheidet die Hausverwaltung Bels in Abstimmung mit dem Eigentümer, ob Gegenstände übernommen werden oder nicht.
Legionellen sind Bakterien, die in geringer Menge im Trinkwasser vorkommen. Im Temperaturbereich von ca. 30-50 Grad Celsius können Sie sich massenhaft vermehren und bei Menschen mit herabgesetzter Immunabwehr Krankheiten, wie Legionellose und Lungenentzündung hervorrufen, wenn Sie zum Beispiel beim Duschen in hoher Konzentration eingeatmet werden.
Unsere Einflussmöglichkeiten als Hausverwaltung enden allerdings vor Ihrer Wohnungstür. Um auch im Wohnbereich die trinkwasserhygienischen Forderungen einhalten zu können, sind wir im hohen Maß auf Ihre Mithilfe angewiesen. Mit folgenden Maßnahmen erhöhen Sie Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitbewohnter:
- Reinigen Sie bitte monatlich Perlatoren und Duschköpfe. Wöchentlich sollten Sie selten benutze Zapfstellen kalt und warm z.B. im Gäste-WC bestätigen und das Wasser ein bis zwei Minuten ablaufen lassen.
- Bei Abwesenheit bis zu drei Tagen: Nach der üblicherweise über Nacht eintretenden Stagnation sollte die erste Wasserabnahme nicht zur Zubereitung von Lebensmitteln, Tee oder Kaffee verwendet werden.
- Bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen bis zu vier Wochen: Das Wasser muss in den Wohnungsleitungen vollständig ausgetauscht werden. Dazu lassen Sie bitte das Wasser so lange laufen, bis die Temperatur des abgelaufenen Wassers konstant ist. Das heißt, das ablaufende Wasser wird nicht mehr kälter beziehungsweise nicht mehr wärmer.
- Bei Abwesenheit von mehr als vier Wochen bis zu sechs Monaten: Wasser (kalt und warm) an den Wohnungsventilen absperren. Drehen Sie dann bei Ihrer Rückkehr das Wasser wieder auf und spülen Sie, wie eben beschrieben, bis zur Temperaturkonstanz.
Besser und wirkungsvoller ist es jedoch, wenn Sie einen Nachbarn oder einen Bekannten, der in Ihrer Abwesenheit z.B. Blumen gießt bitten, jede Woche Wasser an allen Zapfstellen ablaufen zu lassen.
Trotz aller Reinlichkeit kann es vorkommen, dass Ihre Wohnung von Ungeziefer befallen wird.
Am besten ist es natürlich, dem Eindringen von Schädlingen vorzubeugen. Bewahren Sie deshalb Lebensmittel, wie Mehl und Reis stets in gut verschließbaren Gläsern auf. Gegen feuchtigkeits- und wärmeliebende Tiere wie Asseln, Silberfische und Schaben hilft es, Räume trocken zu halten. Hat sich aber dennoch Ungeziefer in Ihrer Wohnung eingenistet, prüfen Sie vor dem Einsatz der chemischen Keule, ob es nicht andere Bekämpfungsmöglichkeiten gibt. Gute Bekämpfungsmöglichkeiten, die für Menschen undenklich sind, erhalten Sie nach Beratung z.B. im Fachhandel. Bitte gehen Sie damit verantwortungsbewusst um.
Für einen Fall, für den Sie selbst verantwortlich sind, wird eine Bekämpfung nicht durch den Vermieter beauftragt. Dazu gehören in der Regel alle Fraßschädlinge, die Ihre Lebensmittel als Futtergrundlage nutzen, sowie Motten, Silberfische und Asseln.
Die Beobachtung von Ratten, übermäßigen Taubenpopulationen, etc., melden Sie bitte umgehend Ihrer Hausverwaltung Bels.
In solchen Fällen sind wir dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen, denn eine Bekämpfung der Schädlinge durch einen Kammerjäger kann nur erfolgreich sein, wenn die Herkunft der Schädlinge ausgemacht wird und erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen fachgerecht, in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden.
Übrigens: Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln sind wichtige Nützlinge und nicht wie oft fälschlicherweise Weise vermutet, Schädlinge und sind deshalb -soweit keine Gefahr für die Bewohner besteht- unbedingt zu schützen!
Endlich ist der Urlaub da. Bei aller Freude auf erholsame Tage, vergessen Sie bitte nicht Ihre Wohnung urlaubsfit zu machen.
Damit sollten Sie bereits einige Tage vorher beginnen:
Bitte informieren Sie einen Nachbarn/Bekannten regelmäßig Ihren Briefkasten zu leeren. Überquellende Briefkästen sind ein Indiz für Einbrecher, dass Sie nicht zu Hause sind.
Den freundlichen Nachbarn sollten Sie bei längerer Abwesenheit auch bitten, ab und an die Wohnung zu lüften, um Schimmel zu vermeiden, wenn im Winter die Heizung zurückgedreht wird.
Wichtig: Hinterlassen Sie keine Nachrichten auf Ihrem Anrufbeantworter, die auf Ihren Urlaub hinweist.
Bei Abwesenheit in kälteren Jahreszeiten sollten Sie dafür sorgen, dass in der Wohnung keine Frostschäden (Einfrieren von Wasserleitungen) auftreten können. Drehen Sie daher im Winter niemals die Heizkörperventile ganz zu. Wir empfehlen die Stufe 1 auf der Skala, was zu einer leichten Temperierung der Wohnung führt und Schimmelbildung entgegenwirkt. Treten dennoch Schäden auf, melden Sie diese bitte sofort an die Hausverwaltung Bels.
Noch etwas sollten Sie unbedingt beachten:
Insbesondere in Notfällen -beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch oder bei Feuer- muss der Vermieter die Möglichkeit haben, schnell in die Wohnung zu gelangen. Auch die Gerichte fordern: „Der Mieter muss den Vermieter bei längerer Abwesenheit darüber informieren, wer einen Ersatzschlüssel zur Wohnung besitzt- beispielsweise ein vertrauenswürdiger Nachbar.“ Tun Sie dies nicht und der Vermieter kann Schäden nicht verhindern, weil er nicht in die Wohnung kommt, können Sie unter Umständen zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Der Hausmeister oder die Hausverwaltung Bels haben keine Wohnungsschlüssel (sog. Zweit- oder Zentralschlüssel) für Ihre Wohnung. Daher empfehlen wir Ihnen, einer Person Ihres Vertrauens diesen Schlüssel zu übergeben.
Vor dem Start in den Urlaub:
- Machen Sie einen Rundgang durch die Wohnung.
- Schließen Sie alle Fenster, um bei Sturm und Regen Schäden zu vermeiden und Einbrechern kein leichtes Spiel zu bieten.
- Drehen Sie die Wasserabsperrventile an Wasch- und Spülmaschine ab. Ein geplatzter Schlauch kann erhebliche Wasserschäden und damit hohe Instandsetzungskosten verursachen.
- Schalten Sie Elektrogeräte aus, auch den Standby-Modus.
Und ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Vergessen Sie nicht Ihre Wohnung abzuschließen. Bitte niemals nur die Tür zuziehen.
Nun steht Ihrem Urlaub nichts mehr im Weg.
Gute Erholung wünscht Ihnen Ihre Hausverwaltung Bels
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie ist die Gesetzesgrundlage für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI). Sie gilt für alle Gebäude in denen fernauslesbare Mess- und Erfassungstechnik für Heizung und/oder Warmwasser installiert ist. Für Sie als Bewohner bedeutet es, dass Sie künftig monatlich erfahren, wie viel Sie im Vormonat an Heizung und/oder Warmwasser verbraucht haben.
Der Grund für die Einführung der UVI ist die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED), die 2018 aktualisiert bzw. erweitert wurde. Sie allein löst noch keine Verpflichtung aus, sondern erst die Überführung in nationales Recht. Bei uns in Deutschland also in der Heizkostenverordnung.
Die EU hat das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen und den Energiebedarf in allen Mitgliedsstaaten deutlich zu senken.
Die UVI, also die unterjährige Verbrauchsinformation, ist eine Übersicht oder, wie der Name schon sagt, eine Information über Ihren Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser. Sie erhalten die UVI monatlich.
Die UVI enthält jeweils mindestens:
• Ihren aktuellen Verbrauch des Vormonats
• In Abhängigkeit von Ihrer Mietdauer: den Verbrauch des Vor-Vormonats
• Ihren Verbrauch desselben Monats vom Vorjahr
• Den Verbrauch vergleichbarer Haushalte
In der UVI sind immer nur Ihre eigenen Verbräuche zu sehen, d.h. Sie können z. B. beim Einzug in die Wohnung nicht den Verbrauch eines Vormieters einsehen.
Diese Verbrauchs- und Vergleichsinformationen sowie zusätzliche Einspartipps sollen Sie dabei unterstützen, Einsparpotentiale zu entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anzupassen. Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima.
Ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) Teil der Heizkostenabrechnung?
Nein, die UVI ergänzt und ersetzt die Heizkostenabrechnung nicht. Sie ist, wie der Name schon sagt, zur Information der Nutzer bzw. Bewohner gedacht, transparentere Verbräuche helfen, diese aktiv zu reduzieren.
Warum zählt die Heizung, obwohl sie aus ist?
Dies liegt daran, dass die Wärmeleitung am Vorlauf und Verwirbelungen durch Rückflüsse am Auslauf zur Erwärmung des Heizkörpers führen, welche von einem elektronischen Heizkostenverteiler erfasst werden muss. Die Wärmeeinwirkung auf den Heizkörper ist technisch kaum zu vermeiden.
Fazit: Ihre Heizkostenabrechnung orientiert sich nicht an den UVI´s, sondern wird auf Basis der tatsächlichen / relevanten Verbrauchseinheiten per 31.12. erstellt.
Gerne können Sie sich auch im Internet unter Kalo -Bewohnerhilfe zur UVI- noch ausführlicher dazu informieren.
Als Mieter dürfen Sie Ihre Wohnung Dritten, d.h. anderen Nutzern, ganz oder zum Teil- nur mit Erlaubnis des Vermieters überlassen. Dies gilt sowohl für die entgeltliche wie auch für die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung.
Wenn es konkret um die Untervermietung Ihrer Wohnräume geht, beraten Sie unsere Mitarbeiter gerne.
Wenn keine wichtigen Gründe dagegensprechen, erteilen wir in der Regel die Genehmigung. Wichtig für Sie ist dann, dass die im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen und die Hausordnung unverändert gelten. Sie haften als Hauptmieter uns gegenüber z.B. für die Fortzahlung der Miete oder bei Beschädigungen der Mietsache durch Ihren Untermieter, voll umfänglich.
Die Vertragsvereinbarungen, die Sie mit dem Untermieter treffen sind für uns nicht bindend, denn zwischen Untermieter und Vermieter besteht kein Vertragsverhältnis.
Auch wenn Ihr Lebenspartner oder ein Angehöriger bei Ihnen einzieht, sollten Sie uns schriftlich informieren.
In einem Haus können verschiedene Schäden entstehen, die erhebliche Schwierigkeiten und Kosten verursachen. Gerade bei Schäden durch Brand, Leitungswasser sowie Sturm oder Hagel passiert dies leider oft.
Deshalb ist es wichtig, im Schadenfall einige wichtige Verhaltensweisen zu beachten.
Melden Sie Schäden am Gebäude jeglicher Art unverzüglich sofort im Büro der Hausverwaltung. Im Notfall rufen Sie bitte die Notdienste der Polizei oder Feuerwehr an.
Wir kümmern uns um die schnelle und fachgerechte Wiederherstellung des Gebäudes in den ursprünglichen Zustand. Bitte ermöglichen Sie den Handwerkern den schnellen Zutritt zu Ihrer Wohnung.
Wichtig: Ein Einbruchdiebstahl muss zusätzlich sofort bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch folgendes: Für Ihre Gegenstände, wie Möbel oder persönliche Sachen haftet der Eigentümer Ihrer Immobilie nicht. Schäden an Ihrem Hausrat wickeln Sie deshalb direkt mit Ihrer Hausratversicherung.
Noch ein praktischer Tipp: Bei Gebäudeversicherungen, die den Aufbau eines Gerüstes erforderlich machen, informieren Sie bitte Ihre Hausratversicherung, da für diese ein erhöhtes Risiko besteht.